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Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Wie Ihr sicherlich durch die Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Mitwirkungsgremien (SV, Klassen-, Elternpflegschaft, Schulkonferenz) bereits erfahren habt, enthält das neue Schulgesetz die verpflichtende Bestimmung, Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten Ihrer Kinder zu erteilen (sog. “Kopfnoten”).
Diese Regelung ist mit Beginn dieses Schuljahres in Kraft getreten.

Bereits auf dem Halbjahreszeugnis 2008 werdet Ihr sechs (!) Noten zu den Bereichen Leistungsbereitschaft (1), Zuverlässigkeit und Sorgfalt (2), Selbstständigkeit (3), Verantwortungsbereitschaft (4), Konfliktverhalten (5) und Kooperationsfähigkeit (6) finden.

Es gibt vier Notenstufen. Diese reichen von “sehr gut” (= entspricht den Anforderungen im besonderen Maße), “gut” (= entspricht den Anforderungen in vollem Maße), “befriedigend” (= entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) und “unbefriedigend” (= entspricht den Anforderungen noch nicht).

Die sechs Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten finden sich auf sämtlichen Zeugnissen, also auch auf den Abgangs- und Abschlusszeugnissen (Jahrgangsstufe 10 und Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife).

Ferner ist eine Rubrik auf den Zeugnissen verpflichtend vorgesehen, in der den Schülerinnen und Schülern ihr außerunterrichtliches und außerschulisch-ehrenamtliches Engagement attestiert wird.

Einzelheiten zur inhaltlichen Definition von Kopfnoten findet ihr hier.

 

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