Bläserklassen-Konzept
Das Theodor-Heuss-Gymnasium hat mit dem Schuljahr 2001/2002 das Projekt eines erweiterten Musikunterrichts in der Erprobungsstufe "Orchesterspiel im Klassenverband" begonnen (vgl. Projekte und Profile: Schulen sind so frei, Beiträge aus der Schulpraxis; herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, Düsseldorf 1996, S. 56-61).
Auf Grund der freiwilligen Anmeldung und Selbstverpflichtung der Erziehungsberechtigten wurde eine "Bläserklasse" eingerichtet, in der zusätzlich zu dem "normalen" Musikunterricht, der von Frau OStR' Scheibner als Lehrkraft des Theodor-Heuss-Gymnasiums durchgeführt wird, ein Instrumentalunterricht mit Orchesterblasinstrumenten eingerichtet ist, der in Kleingruppen am Schulvormittag von Lehrkräften der RMS und dem Kantor der ev.-luth. Kirchengemeinde erteilt wird.
Alle Schülerinnen und Schüler erlernen ein für sie neues Orchesterblasinstrument. Folgende Instrumente werden angeboten:
Querflöte, Oboe, Klarinette, ggf. Fagott; Saxophon, Trompete, Waldhorn, Euphonium, evtl. Tenor- oder Baritonhorn, Posaune und Tuba.
Die Kinder dieser Musikklasse haben drei Stunden Musik statt der normalen zwei. In der dritten Stunde erhalten die Kinder durch die Fachlehrer der Musikschule bzw. der Kirchengemeinde auf ihrem Instrument Unterricht in kleinen Gruppen.
Die Instrumente werden von der Schule bzw. der Gemeinde leihweise zur Verfügung gestellt. An Kosten entstehen pro Schülerin bzw. Schüler und pro Monat 26,- €. In diesem Betrag ist die Leihgebühr für die Instrumente enthalten, die größtenteils neu angeschafft werden, sowie die Instrumentenversicherung und das Honorar für die Instrumentallehrer.
Das Projekt läuft über zwei Jahre (Klasse 5 und 6). Ein "Aussteigen" während dieser Zeit ist nicht möglich. Ausnahme: Abgang von der Schule, Umzug der Familie. Der Anspruch auf das Erlernen eines vorher fixierten Instrumentes besteht nicht, die Schüler müssen bereit sein, jedes der zur Wahl gestellten Instrumente zu erlernen.
Bei der Auswahl und Zuteilung sind folgende Kriterien maßgebend:
1. die zur Verfügung stehenden Instrumente
2. die besondere Eignung des Kindes für ein Instrument
3. der Wunsch und die Eignung in Übereinstimmung
Alle Eltern verpflichten sich mit der Anmeldung zu der Bläserklasse zu dem Einverständnis, dass ihr Kind eins der zur Auswahl stehenden Instrumente zugeteilt bekommt; dabei wird natürlich besonders das Interesse ihres Kindes und seine besondere Eignung im Vordergrund stehen, nicht aber unbedingt das erste Wunschinstrument.
Für das Konzept "Klassenmusizieren im Orchesterverband der Bläserklasse" ist vor allem wichtig, dass alle Instrumente in ausgewogenem Verhältnis vertreten sind. Deshalb wird keinem Kind ein bestimmtes Instrument zugesagt.
Vorkenntnisse auf den zur Wahl stehenden Instrumenten sind nicht erwünscht, denn alle sollen ein für sie neues Instrument erlernen. Natürlich sind Notenkenntnisse oder Vorkenntnisse auf einem anderen Instrument "erlaubt", sie sind aber in keinem Falle notwendig.
Das Konzept bietet keine Möglichkeit zur Fortsetzung von bereits bestehendem Instrumentalunterricht auf dem Wunschinstrument.( Beispiel: Wenn ein Schüler schon 2 Jahre Klarinette spielt, kann er in der Bläserklasse nicht die Klarinette neu erlernen. Er könnte mitmachen, wenn er bereit ist, dort ein für ihn fremdes Instrument zu spielen, z. B. das Horn oder die Posaune. Falls er das nicht möchte, ist er im Musikunterricht der anderen Klassen 5 richtig und gut aufgehoben, denn dann hat er genauso die Möglichkeit, irgendwann im Schulorchester mitzuspielen.)
Die Bläserklasse ist vor allem ein "Klassenprojekt", hier geht es um das Miteinander und Zusammenspiel, jeder einzelne ist gefordert und wird gefördert, versteht sich aber vor allem als Teil des Ganzen, der Bläserklasse.
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