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Fahrtenprogramm

2. Fachspezifische Schulfahrten 

2.1 Um die Orchesterarbeit effizienter zu gestalten und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu stärken, finden für die Orchestermitglieder jeweils zu Beginn des Schuljahres in der zweiten Hälfte der ersten Unterrichtswoche drei Orchesterprobentage in einer Jugendherberge (z. Zt. Neuss-Uedesheim) statt.

2.2 Am Anfang der Jahrgangsstufe 10 soll eine Studienfahrt nach Rom als Krönung vierjähriger Arbeit im Lateinunterricht den erworbenen Lernstoff - insbesondere im Bereich der Realien – durch Exkursionen und Besichtigungen der archäologischen Zeugnisse vor Ort  (Forum Romanum, Pantheon, Colosseum, Ostia Antica, Tivoli) ausweiten und vertiefen.
Damit wird der Forderung der Richtlinien nach „Beschäftigung mit außertextlichen Zeugnissen der durch lateinische Texte repräsentierten Kulturepochen“ (RL Sek. II S. 18) Rechnung getragen; denn „außerliterarische Zeugnisse illustrieren und ergänzen die literarischen Texte nicht nur, sondern mitunter korrigieren sie auch das durch Literatur vermittelte Bild der Lebenswirklichkeit in der jeweiligen Epoche“ (ebd.).


Die fachspezifischen Schulfahrten sind ebenso wie die Fahrten im Klassenverband bzw. die Jahrgangsstufenfahrten für die jeweils betroffene Schülergruppe obligatorisch.


Finanzielle Festlegungen

Um die finanzielle Belastung der Eltern in erträglichen Grenzen zu halten, sollen bei den Schulfahrten für die Schüler folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:
  1. max. 220 €  in der Jahrgangsstufe  6
  2. max. 350 €  in den Jahrgangsstufe 9 und 12

Für die im Rahmen der Sek. I besonders kostenintensive Ski-Exkursion sollen Lösungen gefunden werden, um die Kostenbelastung zu senken (Sponsorenlauf, Ansparmodell).
Ein Ansparmodell empfiehlt sich auch für die übrigen Fahrten der Sekundarstufe I; Details werden auf den dafür vorgesehenen Pflegschaftssitzungen mit den Erziehungsberechtigten zu erörtern sein. Um der allgemeinen Kostensteigerung Rechnung zu tragen, muss ein Inflationsausgleich von 2,5 % pro Jahr eingerechnet werden.
Bei den fachspezifischen Schulfahrten sind für die Schüler folgende Obergrenzen vorgesehen:

  1. max.   55 € für die Orchesterprobentage
  2. max. 330 € für die Romfahrt

Organisatorische Festlegungen

Um den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten, sollen alle Fahrten - mit Ausnahme der Orchersterprobentage und der Ski-Exkurison - jeweils

zeitgleich immer in der letzten Woche vor den Herbstferien

stattfinden. 


Da wegen der angespannten Haushaltslage des Landes NRW weiterhin nicht mit einer vollständigen Erstattung der Kosten für die begleitenden Kolleginnen und Kollegen zu rechnen ist, sollen alle Möglichkeiten zur Kostensenkung genutzt werden.

  • Um kostengünstige Angebote nutzen zu können, empfiehlt sich für alle Schulfahrten - mit Ausnahme der Orchesterprobentage - eine Dauer von fünf Tagen.
  • Die Anzahl der Begleiter soll auf ein Minimum reduziert werden.
  • Der Verein der Freunde und Förderer des THG gewährt einen Zuschuss zu den Reisekosten von pauschal 1.000 € für mehrtägige, von der Schulkonferenz genehmigte Schulfahrten, der gleichmäßig auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu verteilen ist.

 

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