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Schulprogramm
6.1
Zusammenarbeit mit Schülern und Eltern
6.1 Schülervertretung 6.2 Die Arbeit der Eltern aus der Sicht der Schulpflegschaft
In jeder Schule arbeiten drei Interessengruppen zusammen: Lehrer, Schüler und Eltern.
Soll das Zusammenleben an der Schule funktionieren, müssen Interessen, Wünsche und Konflikte gemeinsam besprochen und Entscheidungen zugeführt werden.
Die Kommunikations- und Partizipationsstrukturen in der Schule basieren im Wesentlichen auf den Bestimmungen des Schulgesetzes (SchulG). Lehrer, Eltern und Schüler wirken auf dieser Grundlage gemeinsam an der Gestaltung des Schulwesens und der einzelnen Schule mit.
Ziel der Mitwirkung ist die Förderung der Eigenverantwortung und die Stärkung des notwendigen Zusammenwirkens aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Die Mitwirkung erfolgt in den Gremien.
6.1 Schülervertretung
Die Schülervertretung (SV) soll vor allem folgende Aufgaben erfüllen:
Vertretung der Interessen der Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit,
Förderung der fachlichen, kulturellen, sportlichen und sozialen Interessen der Schüler.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen alle Klassen- bzw. Jahrgangsstufensprecher (Schülerrat) ein Team von fünf Schülern. Dieses SV-Team fungiert als Ansprechpartner in allen Angelegenheiten, die die Aufgaben der SV betreffen. Unterstützt wird es durch zwei ebenfalls zu Beginn des Schuljahres vom Schülerrat zu wählende Verbindungslehrer, die die SV in ihrer Arbeit beraten und unterstützen sollen.
Am THG hat die SV besonders in den letzten Jahren entscheidende Akzente setzen können. So finden seit kurzem täglich in allen großen Pausen „Schülersprechstunden“ im neu gestalteten SV-Raum statt. Jeweils ein Mitglied des Schülerrates steht dabei den Mitschülern bei Anfragen oder Problemen mit Rat und Tat zur Seite.
Zudem ist die SV an der Planung, Gestaltung und Durchführung der regelmäßig stattfindenden Projektwochen beteiligt. Darüber hinaus organisiert die SV Schulfeste und Schulpartys.
6.2 Die Arbeit der Eltern aus der Sicht der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist ein gesetzlich gefordertes Mitwirkungsorgan an Schulen und besteht aus den gewählten Elternvertretern der Klassen und Jahrgangsstufen. Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ergeben sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag.
Die Schulpflegschaft dient ferner der Kommunikation: Sie bündelt die wechselseitige Weitergabe von Informationen und Problemstellungen. Sie soll dabei helfen, konstruktive Vorschläge für die Durchführung der Erziehungs- und Bildungsarbeit zu liefern und durch Anträge an die Schulkonferenz deren Durchführung zu ermöglichen.
Um die Mitwirkung auf eine möglichst breite Basis zu stellen, bemühen sich die THG-Eltern stets um eine weitergehende Vernetzung der Schulpflegschaft mit allen anderen Entscheidungsgremien am THG und in seinem Umfeld. Vertreter der Eltern stehen in stetigem Dialog mit der Schulleitung, den Lehrern und der Schülervertretung, um aktuelle Dinge zu klären, die Interessen der Eltern einzubringen sowie Qualität und Quantität der schulischen Erziehung und Wissensvermittlung zu optimieren.
Dialogpartner der Schulpflegschaft sind:
die Stadt Radevormwald als Schulträger, um eine optimale Ausstattung der Schule sicherzustellen,
die Bezirksregierung, um die Unterrichtsversorgung zu diskutieren und aktuelle schulische Entwicklungen zu begleiten,
die Schulpflegschaften der anderen weiterführenden Schulen der Stadt, um gemeinsame Interessen zu koordinieren. Insbesondere kümmern sich die Eltern der weiterführenden Schulen gemeinsam um Gewaltprävention und die Sicherheit auf dem Schulweg,
die Schulpflegschaften anderer Gymnasien im Oberbergischen Kreis, um Gedanken auszutauschen und neue Ideen zu sammeln.
Schule wird – wie viele Bereiche des öffentlichen Lebens – stark durch verwaltungstechnische und bürokratische Abläufe bestimmt. Solche Organisationsstrukturen sind vielen Eltern unverständlich und fremd. Die Eltern der Schulpflegschaft des THG wollen in diesem Umfeld die Stimme des gesunden Menschenverstandes sein, die verwaltungstechnische Zwänge hinterfragt und zum Wohle ihrer Kinder arbeitet.
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