Von Claudia Radzwill aus dem Online-Angebot des Remscheider Geneneralanzeigers (www.rga-online.de) vom 11.03.2015

Über verschiedene Formen von Sucht und diverse Arten von Drogen klärte die Polizei am Dienstag und Mittwoch Schüler des Theodor-Heuss-Gymnasiums (THG) auf. „In spezieller Form können zum Beispiel Pilze berauschend wirken“, erklärte Harald Gaadt. Er gehört dem Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz an und war zu Gast in den neunten Klassen des THG.

Ein wichtiger Aspekt seines Vortrags: Sucht- und Drogenprophylaxe. „Vieles haben wir schon im Unterricht durchgenommen“, berichtete Schülerin Nadja. „Aber es ist etwas anderes, wenn das jemand vorträgt, der sich damit beruflich beschäftigt. Er erzählt Details, die einem nicht bekannt sind“, ergänzten Eleni und Celine.

Harald Gaadt ging auf legale Drogen wie Alkohol und Zigaretten sowie auf illegale Drogen ein. Weniger mit dem erhobenen Zeigefinger, als vielmehr mit der Darstellung der zerstörenden Wirkung erreichte er die Schüler. „Dreimal Crack genommen und man ist süchtig. Die Lebenserwartung beträgt dann noch ein Jahr“, betonte er. Das war den Neuntklässlern nicht bewusst.

Auch Ecstasy, die Partydroge, hat es in sich. „Man fühlt sich gut, tanzt die Nacht durch. Doch die Droge verdrängt das Durstgefühl. Die Folge ist ein Kollaps, der Notarzt kommt.“ Eindringlich führte er den Schülern vor Augen: „Mit den bunten Pillen, behaupten die Dealer, soll man Spaß haben. Doch diejenigen, die sie produzieren, nehmen das Zeug nicht.“

Besonders gefährlich sei der sogenannte Mischkonsum. Aufpuschende und beruhigende Drogen zu kombinieren, habe schlimme Folgen: „Die Körper rächt sich dann irgendwann. Ein Zusammenbruch ist programmiert.“

Die Schüler hatten auch Fragen. Cannabis als Medizin? Gibt es das wirklich? „Auch das gibt es“, bestätigte Gaadt. Doch Achtung: „Ohne ärztliches Attest ist allein schon der Besitz strafbar.“ Denn laut Betäubungsmittelgesetz sei der Erwerb, die Abgabe, der Anbau und der Handel von Cannabis verboten, stellte der Kriminalhauptkommissar klar. „Wer an einem Joint des Freundes zieht, ist also schon straffällig geworden.“

Für Cannabis-Konsumenten unter 21 gibt es keine Ausnahme

„Gibt es da nicht die Straffreiheit bei geringer Menge für den Eigenbedarf?“, meldete sich ein Schüler zu Wort. Nein, gibt es nicht. Zumindest nicht für Jugendliche und Heranwachsende. Paragraf 31a, der den Besitz einer geringen Menge in Ausnahmefällen regele, gelte lediglich für Erwachsene. „Werden unter 21-Jährige mit der Droge erwischt, gibt’s immer Sozialstunden oder die Auflage einer Drogentherapie.“ Augen auf auch in der Disco. Hier können K.o.-Tropfen außer Gefecht setzten. Gaadt: „Eine der schlimmsten Drogen überhaupt.“

Übrigens: 600 Mittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Neben Cannabis gehören Heroin, Kokain und Amphetamine dazu. Synthetische Drogen ebenso. Räucherwerke wie einst „Spice“ seien dagegen schwer zu packen: „Die Basis sind Kräuter, die Beimischungen können geändert werden – schon fällt das Produkt nicht mehr unters Betäubungsmittel-Gesetz“, bedauerte der Polizeiexperte. Am Ende war klar: Das Gefährdungspotenzial von Drogen ist nicht zu unterschätzen – und das gilt für illegale Mittel wie für den „legalen“ Alkoholkonsum.

Info: Das Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz in Gummersbach geht mit verschiedenen Themen in die Schulen: Dazu gehören „Cybermobbing“ (Klasse 7), „Jugendkriminalität“ (Klasse 8) und das Thema „Drogenprävention“ (Klasse 9).