Sehr geehrte Damen und Herren,
der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ existiert seit 2011. Zuletzt waren die Antragszahlen rückläufig, denn viele bedürftige Kinder und Jugendliche profitieren bereits von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Allerdings zeichnen sich etliche Regierungsbezirke und insbesondere einzelne Kommunen nach wie vor durch vergleichsweise hohe und z.T. steigende Antragszahlen aus.
Wir haben uns daher entschieden, den Härtefallfonds in überarbeiteter Form neu aufzulegen. Dazu gehört eine neue Förderrichtlinie nebst Anlagen mit einer klaren Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises bei gleichzeitiger Wahrung der Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen in besonderen Härtefällen. Inhaltlich neu ist zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten zu erhalten sowie ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Denn: Rücksprachen mit vielen Kommunen und Einrichtungen haben gezeigt, dass es weiterhin Bedarf gibt. Es geht um Härtefälle – um Kinder und Jugendliche- , die aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden. Kinder, die essen möchten, aber deren Eltern weder BuT-berechtigt sind noch das Mittagessen als Selbstzahler übernehmen können und/oder deren Eltern nicht erreichbar sind etc. Dazu gehören u.a. Familien in der Verbraucherinsolvenz oder mit finanziellen Belastungen aufgrund anderer besonderer individueller Umstände sowie Familien mit ungesichertem Rechtsstatus („illegale“), die weder Leistungen nach SGB noch Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die dennoch in NRW leben und deren Kinder Schulen und Einrichtungen besuchen. Den Einrichtungen sind die Kinder meistens bekannt.
Die neuen Förderbedingungen nebst Anlagen sowie einem Plakat in verschiedenen Sprachen, von dem wir uns wünschen, dass es in möglichst allen Einrichtungen vor Ort einen Platz findet, um Eltern auf die neuen Möglichkeiten des Härtefallfonds aufmerksam zu machen, finden Sie unter
https://www.mags.nrw/haertefallfonds.
Wir bitten Sie, diese Nachricht über Ihre Verteiler möglichst flächendeckend an Fachkräfte sowie an die Einrichtungen (Kindertagesbetreuung und Schulen) bzw. deren Träger weiterzuleiten.
Wir wünschen dem Programm einen hohen Bekanntheitsgrad und eine große Akzeptanz, sowohl bei den Eltern und Einrichtungen, aber auch in den zuständigen Stellen. Helfen Sie dabei mit, dass alle Kinder mitessen können. Vielen Dank!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kopal (Referat Grundsatzfragen Soziales, Sozialplanung und -berichterstattung, Wohnungslosigkeit, Armutsbekämpfung)
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 855-3499
E-Mail: wolfgang.kopal@mags.nrw.de
Telefax: (0211) 855-3042
Internet: www.mags.nrw