Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ab 01. September 2020 entfällt die Verpflichtung, Masken im Unterricht tragen zu müssen. Allerdings ist das Tragen von Masken nach wie vor im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Pflicht. Die Masken dürfen erst abgenommen werden, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Sitzplätze eingenommen haben. Sie müssen sofort mit Verlassen des Sitzplatzes wieder aufgesetzt werden. Sollte während des Unterrichts in Einzel- oder Partnerarbeitsphasen der Abstand von 1,5 Meter zwischen der Lehrkraft und den Schülern nicht eingehalten werden können, müssen die entsprechenden Schüler/Schülerinnen sowie die Kollegin bzw. der Kollege die Maske wieder aufsetzen. Alle Schülerinnen und Schüler sowie auch Kolleginnen und Kollegen können nach wie vor während des Unterrichts freiwillig eine Maske tragen.

Mit freundlichen Grüßen,

M. Fischbach-Staeding, Schulleiter